Hier finden Sie das Merkblatt zur Jagdprüfung
Das Ansuchen um Zulassung zur Jagdprüfung ist unter Verwendung des verordneten Formulars an die, nach dem ordentlichen Wohnsitz zuständige Bezirksgeschäftstelle zu richten.
Anmeldefristen für die Jagdprüfung
- Prüfungstermin Frühjahr:
Abgabe des Ansuchens um Zulassung zur Jagdprüfung bis 31. Oktober des jeweiligen Jahres - Prüfungstermin Sommer:
Abgabe des Ansuchens um Zulassung zur Jagdprüfung bis 30. Juni des jeweiligen Jahres
Wiederholung des Jagdkurses
Sollte ein Kursteilnehmer den Jagdkurs aus persönlichen Gründen abbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt erneut beginnen ist der halbe Kursbeitrag erneut zu bezahlen!
Gesetzliche Grundlage für die Jagdprüfung
Bei erstmaliger Bewerbung um eine Jagdkarte hat der Bewerber den Nachweis der jagdlichen Eignung, sowie der ausreichenden Kenntnisse des Kärntner Jagdgesetzes und des Kärntner Naturschutzrechtes durch erfolgreiche Ablegung einer Prüfung vor der vom Landesvorstand der Kärntner Jägerschaft bestellten Prüfungskommission zu erbringen (Jagdprüfung).
Der Bewerber hat bei der Prüfung nachzuweisen, dass er die zur Ausübung der Jagd unerlässlichen Kenntnisse insbesondere über:
- das Jagdrecht
- das Waffen- und Schießwesen
- den Jagdbetrieb
- die Wildkunde
- die Hege
- die Verhütung von Wildschäden
- das Kärntner Naturschutzrecht
- sowie eine ausreichende Vertrautheit mit der Handhabung von Jagdwaffen besitzt.
Vor der Ablegung der Prüfung hat der Prüfungswerber der Prüfungskommission auf geeignete Weise nachzuweisen, dass er über Grundkenntnisse der Ersten Hilfe (8 Stunden) verfügt. Dieser Nachweis darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen!